AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter
Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-
und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk Mainz in EURO. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, etc. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser
Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den
Käufer auf diesen über.
5.4. Bei Vorortmontage geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das gelieferte
Material den Montage- oder Lieferort erreicht hat.
5.5. Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die
Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden.
Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns
auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen
Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden
freigestellt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern beträgt 24 Monate und gegenüber
Unternehmen 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur
an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung
verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den
Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung
fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei
denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer
seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung
nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch
ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser
(Mit-)Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer
in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen
in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung
offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer
auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten
trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme
oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur
Zahlung fällig.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung
anzurechnen.
8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), zu berechnen.
8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er
seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich z
ustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für
den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz
bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf
diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht
zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen
lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine
Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom
Kunden auch auf Kopien anzubringen.
10. Kundendaten
Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart
11. Export
Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung,
unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und
Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist Mainz
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz
12.3. Als vereinbart gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss von UN-Kaufrecht.
13. Incentives
Die Firma HISTEC GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei eventuellen
Incentives gleich welcher Art (Intensivkurs, Unterkunft, Verpflegung, Geschenke, etc.)
als Betriebseinnahme bzw. als Lohnzahlung durch Dritte, für die der Arbeitgeber die
Lohnsteuer für den Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat
(§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG), zu qualifizieren sind.
Die diesbezügliche Versteuerung wird von der Firma HISTEC GmbH nicht übernommen.
14. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind
sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in
rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen
bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.